Zoll- und Grenzabfertigung
Bei Auslandsflügen können Sie die Zollabfertigung und die Grenzkontrolle bei uns durchführen.
Eine Zollanfrage als auch die Grenzabfertigung sind seitens der Flugplatz Koblenz-Winningen GmbH kostenfrei.
Zollabfertigung
Zollpflichtige Flüge müssen spätestens 24 Stunden vor dem Abflug bzw. vor der Ankunft telefonisch oder über das folgende Formular zur Zollanmeldung angemeldet werden:
Tel: +49 (0)2606 1030
Unabhängig davon, ob Zollbeamte zur Kontrolle erscheinen, müssen Flugzeuge, die von außerhalb der Zollgemeinschaft einfliegen, bei uns landen!
Zur Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
- Kennzeichen des Lfz
- Start- oder Zielflugplatz
- Anzahl der Personen an Bord
- vorraussichtliche Ankunfts- oder Abflugzeit
Die Zollanmeldung ist gesetzlich verpflichtend. Sollten Sie die Anmeldung versäumt haben, sind wir verpflichtet, den Zoll nachträglich zu informieren. Dabei kann es (je nach Verfügbarkeit von Personal) bisweilen zu großen Verzögerungen kommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch Flüge aus der oder in die Schweiz (unabhängig vom Schengener Abkommen) der Zollpflicht unterliegen!
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zoll Deutschland.
Grenzabfertigung
Reisen Sie von/nach Deutschland in/aus einem Land, dass nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist (sog. Drittland), unterliegen der Grenzkontrolle.
Um diese Kontrolle zu beschleunigen übermitteln Sie uns am besten 24 Stunden vor Ankunft oder Abflug folgende Daten:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Nummer des Reisepasses
- voraussichtliche Ankunfts- oder Abflugzeit
Die Grenzkontrolle ist gesetzlich verpflichtend. Sollten Sie uns ihre Daten nicht vorab übermittelt haben, kann es zu Wartezeiten bei der Kontrolle kommen.